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🔒 Rückerstattungsrichtlinien – Allroundhaus UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 22.08.2025

1. Allgemeines

Diese Rückerstattungsrichtlinien gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen der Allroundhaus UG (haftungsbeschränkt).
Gesetzliche Verbraucherrechte (Widerruf, Gewährleistung) bleiben unberührt.

2. Keine Rückerstattung bei erbrachter Dienstleistung

  • Für vollständig erbrachte Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich den sofortigen Beginn der Arbeiten verlangt hat und ihm der Verlust des Widerrufsrechts bestätigt wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).

  • Dies gilt insbesondere für Hausmeister-, Handwerks- und Gartenarbeiten, die individuell nach Kundenwunsch erbracht werden.

3. Rückerstattung bei vorzeitigem Vertragsabbruch

  • Kündigt der Kunde den Auftrag vor vollständiger Ausführung, ist die Allroundhaus UG berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen (§ 648 BGB).

  • Bereits geleistete Zahlungen werden nur insoweit erstattet, als sie die geschuldete Vergütung übersteigen.

4. Rückerstattung bei Mängeln

  • Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nachbesserung (bis zu drei Versuche).

  • Eine Rückerstattung (Minderung oder Rücktritt) ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig.

  • Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Kunden oder Dritte schließen jegliche Rückerstattung aus.

5. Material- und Fremdkosten

  • Bereits bestelltes oder individuell beschafftes Material ist von der Rückerstattung ausgeschlossen.

  • Gleiches gilt für Fremdleistungen von Subunternehmern, die auf Kundenwunsch beauftragt wurden.

6. Zahlungsart & Abwicklung

  • Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Tage nach Anerkennung des Anspruchs.

7. Ausschlüsse

Eine Rückerstattung ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • vollständig erbrachten Leistungen,

  • eigenmächtiger Mangelbeseitigung durch den Kunden/Dritte,

  • fehlender Mitwirkung des Kunden (z. B. kein Zugang zur Baustelle, fehlende Pläne, keine Bereitstellung von Strom/Wasser),

  • verspäteter oder unbegründeter Reklamation.

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