AGB
1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Allroundhaus UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Gerichtsstand ist der Sitz der Allroundhaus UG. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Leistungspflichten Leistungen erfolgen gemäß Angebot und Vertrag. Änderungen und Mehrleistungen werden gesondert vergütet. Der Kunde stellt Strom, Wasser und Toiletten bereit. Die Baustelle muss frei zugänglich und gesichert sein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videodokumentationen zur Beweissicherung durchzuführen.
3. Zahlung und Sicherheit Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Vorkasse und Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB sind zulässig. Skonto wird nicht gewährt, außer bei größeren Projekten oder wiederholten Aufträgen und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR fällig. Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe von 5 % des offenen Betrages pro angefangenem Monat berechnet werden. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht nach § 647 BGB sowie die Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB sind vereinbart. Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Haftung und Risiko Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden. Subunternehmer haften für ihre eigenen Fehler. Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Risiko für Leitungen, Baugrund und Genehmigungen trägt der Kunde. Gefahrübergang erfolgt mit Lieferung oder Einbau. Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt. Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, Lieferprobleme) entfällt die Haftung
5. Mängel und Nachbesserung Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das ausschließliche Recht auf Nachbesserung. Der Kunde darf eigenmächtig keine Reparaturen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, ansonsten erlöschen sämtliche Ansprüche. Der Auftragnehmer ist zu bis zu drei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Erst nach drei erfolglosen Nachbesserungen stehen dem Kunden weitere Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu. Garantie wird nicht gewährt, es gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Bauwerken 5 Jahre. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung nicht abnimmt oder in Gebrauch nimmt.
6. Baustelle und Arbeitssicherheit Der Kunde stellt Strom, Wasser und Toiletten bereit. Er hat für die Sicherheit und Zugänglichkeit der Baustelle zu sorgen. Bei Gefahr oder fehlender Mitwirkung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen; die Vergütung bleibt geschuldet.
7. Preise und Kosten Bei Materialpreiserhöhungen von mehr als 5 % nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise anzupassen. Kosten für Entsorgung, Transporte und notwendige Sondergenehmigungen trägt der Kunde. Bei Nichtabnahme des Werkes trägt der Kunde die Lagerkosten.
8. Vertragsstrafen und Sanktionen Vertragsstrafe bei Bauablaufstörungen: 200 EUR/Tag. Vertragsstrafe bei Geheimnisverrat oder Veröffentlichung negativer Bewertungen ohne vorheriges Schlichtungsverfahren: 5.000 EUR. Vertragsstrafe bei Zahlungsverzug: 5 % pro Monat des offenen Rechnungsbetrages.
9. Vertragsbeendigung Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder unzumutbarem Verhalten des Kunden. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
10. Maximaler Klageschutz Vor Anrufung staatlicher Gerichte ist der Kunde verpflichtet, ein Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Erst nach Abschluss eines erfolglosen Schlichtungsverfahrens kann Klage erhoben werden. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Kosten eines Rechtsstreits, die aufgrund einer unberechtigten Klage entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
11. Sonstiges Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher Vertragsinhalte verpflichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos zu Dokumentationszwecken zu nutzen. Eine Verwendung zu Marketingzwecken erfolgt nur anonymisiert. Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Es gilt eine Schlichtungspflicht vor Klageerhebung.